Allgemeine Geschäftsbedingungen der selbständigen Bergführer von Mountains and More.
Mountains and More. Ist eine Plattform die als Schnittstelle zwischen Kunden und selbständig agierenden Bergführern zu verstehen ist. Jeder Vertrag kommt zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Bergführer zustande. Damit sind alle rechtlichen und finanziellen Belange zwischen Ihnen als Kunde und dem Bergführer zu klären.
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt per Buchungsformular (Post, Mail). Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung. Kurzfristige Anmeldungen sind bei freien Plätzen möglich. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung vom jeweiligen Bergführer sowie Detailinformationen zum gebuchten Programm.
Zahlung Nach Buchungseingang erhalten Sie vom Bergführer eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Nach Erhalt dieser Rechnung ist der Rechnungsbetrag auf das Konto des jeweiligen Bergführers einzuzahlen. Der Eingang der Zahlung hat zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. Erst wenn der Betrag auf sein Konto eingelangt ist, ist die Buchung beiderseitig bindend. Bezahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Teilnahme Für die Teilnahme an den Veranstaltungen empfehlen wir eine entsprechende physische und technische Vorbereitung um zum Gelingen des Programmes beizutragen. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie verlangen dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Als Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von Ihnen benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner. Die vorgeschlagene Ersatzperson kann vom Bergführer dann abgelehnt werden, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder sich dies während der Tour herausstellt. Die gesamte Kommunikation erfolgt direkt mit dem zuständigen Bergführer und nicht mit Mountains and More (Vermittlungsplattform).
Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, wird generell eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-pro Umbuchung berechnet.
Rücktritt vom Vertrag Sie können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Bergführer, mit welchem Sie den Vertrag geschlossen haben. Treten Sie von der Veranstaltung zurück fallen folgende Stornogebühren an:
Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Kosten entstanden sein welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Der Bergführer kann nach Beginn der Veranstaltung dann zurücktreten, wenn das Verhalten des Gastes den sicheren Ablauf der Tour oder andere Gruppenmitglieder grob stört oder gefährdet. Auch kann bei nicht ausreichender Kondition, mangelnden technischen Fertigkeiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kunden eine Tour aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. In diesen genannten Fällen besteht kein Recht auf Rückerstattung des Führungshonorars Der Bergführer kann weder einen Gipfelerfolg noch das Erfüllen subjektiver Reisewünsche garantieren.
Leistungsänderung Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ausgeschriebene Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Damit kann auch eine Preisänderung einhergehen.
Gewährleistung und Schadenersatz Grundsätzlich hat der Kunde einen Gewährleistungsanspruch auf nicht oder mangelhaft erbrachte Leistung sofern dies nicht durch den Kunden selbst (z.B. Gesundheitsbeeinträchtigungen) oder durch die alpine Landschaft und Wetter (z.B. große Lawinengefahr, Gewitter) bedingt wird. Der Mangel muss unmittelbar während der Tour dem Bergführer mitgeteilt werden. Dieser kann im Rahmen der Möglichkeiten eine mangelfreie Leistung anbieten. Der Bergführer übt seine Tätigkeit mit bestem Wissen und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht aus. Bei schuldhaftem Verletzten der Vereinbarung verfügt der Bergführer über eine Berufshafttpflichtversichrung. Davon ausgenommen ist eine leicht fahrlässige Schädigung sowie die Nichterfüllung von subjektiven Urlaubsfreuden. Ein allfälliger Schadenersatz ist auf die Summe der Haftpflichtversicherung beschränkt. Hier sei darauf hingewiesen, dass das Bewegen im alpinen Gelände ein Restrisiko in sich birgt. Sie nehmen an den Veranstaltungen und Programmen auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung teil. Auch wird von Ihnen ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit während der Veranstaltung erwartet. Der Bergführer kann keine Verantwortung für Unglücksfälle oder Schäden übernehmen, die durch alpine Gefahren entstehen (z. B. Steinschlag, Lawinen, Ausrutschen/Absturz, Blitzschlag etc.) und haftet lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen seiner Berufshaftpflichtversicherung. Diesen Umstand akzeptieren Sie durch die Anmeldung zum jeweiligen Programm.
Versicherung In der Regel werden Bergungskosten (z.B. Hubschrauber) von der allgemeinen Sozialversicherung NICHT übernommen und können beträchtliche Summen für den Kunden ausmachen. Daher empfiehlt Ihr Bergführer ausdrücklich den Abschluss einer privaten Unfall- und Reiserücktrittsversicherung z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung oder ERV.
Beschränkung der Haftung Mountains and More ist lediglich als Vermittlungsplattform zwischen Kunden und selbständig agierenden Bergführern zu verstehen. Damit tritt bei allen Veranstaltungen der jeweilige Bergführer als Veranstalter auf. Es ist den Anweisungen der Bergführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Der Veranstalter übernimmt daher keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des bergsteigerischen Teiles der Veranstaltung ergeben. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich durch seine Anmeldung bestätigt.
Wechsel der Person des Bergführers Grundsätzlich führt der Bergführer mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben die Veranstaltung auch durch sofern er nicht durch Krankheit oder ähnliche unvorhergesehene Umstände verhindert ist. In diesem Fall hat er das Recht die Veranstaltung durch einen Dritten durchführen zu lassen (Staatlich gepr. Berg- und Schiführer). In diesem Fall haftet der verhinderten Bergführer lediglich für ein allfälliges Auswahlverschulden. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu.
Mindestteilnehmerzahl Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei den Angebotsausschreibungen immer angegeben. Der jeweilige Bergführer behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Alle Veranstaltungen können auch bei Teilnehmerzahlen kleiner als die Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Allerdings stellt dies dann ein völlig neues Angebot dar. Ihr Bergführer kalkuliert ein neues Angebot auf Basis der geringeren Teilnehmerzahl. Sind sie mit dem neuen Angebot einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Veranstaltung dann durchgeführt werden kann. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Bergführers eine Neudurchführung auszuschreiben
Leistungen Der Leistungsumfang ist aus den jeweiligen Angeboten, Beschreibungen, Prospekten, sowie aus Angaben der Veranstaltungsbestätigung ersichtlich. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Veranstaltungsverlauf dar. Änderungen können sich jederzeit durch äußere Einflüsse wie Wetterumschwünge, Problemen bei Transportmitteln (z. B. Seilbahn), Hotelüberbuchungen, etc ergeben. Der Bergführer ist berechtigt das Veranstaltungsprogramm entsprechend anzupassen und abzuändern um eine möglichst reibungslose Durchführung zu ermöglichen.
Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllung ist Innsbruck. Es gilt Österreichisches Recht als vereinbart.
Gültigkeit: bis 30. November 2013 Preis und Programmänderungen vorbehalten Irrtum vorbehalten
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